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Widerrufsjoker 2.0 

bei Kfz-Darlehen und Kfz-Leasingverträgen

Bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs mit Signalwirkung bestätigt Widerrufsmöglichkeit von Verbraucherdarlehensverträgen!

Mehrere Millionen Verbraucher haben gute Chancen, jetzt ihren alten Kreditvertrag zu widerrufen .



In seinem Urteil vom 26.03.2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass bestimmte Widerrufsinformationen, die in zahlreichen Verbraucherdarlehensverträgen enthalten sind, nicht mit europäischem Recht in Einklang stehen. Darlehensnehmer sind in diesen Fällen von ihrer Bank nicht wirksam über das ihnen zustehende Widerrufsrecht informiert worden, so dass ein Widerruf des Vertrags selbst heute noch möglich ist.

Mit weiterem
Urteil vom 09.09.2021 hat der EuGH seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung dahingehend ausgeweitet, dass auch bestimmte Pflichtangaben nicht europarechtskonform sind und damit ein weiteres Widerrufsrecht eröffnet.

Der BGH hat daraufhin in seinem Urteil vom 12.04.2022 (Az. XI ZR 179/21) seine bisherige verbraucherungünstige Rechtsprechung aufgegeben und an das verbraucherfreundliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs angepasst.

Aktuelle Rechtsprechung unterschiedlicher Oberlandesgerichte, zum Beispiel:

  • OLG Schleswig (5. Zivilsenat), Urteil vom 03.02.2022 – 5 U 174/21
  • OLG Saarbrücken (4. Zivilsenat), Urteil vom 04.08.2022 - 4 U 44/21
  • OLG Bremen (1. Zivilsenat), Urteil vom 25.01.2023 – 1 U 45/22
  • OLG Frankfurt a. M. (17. Zivilsenat), Urteil vom 22.03.2023 – 17 U 159/21

bestätigt die Möglichkeit zum Widerruf sofern die Belehrungen nicht den Vorgaben des EuGH entsprechen.

Mehrere Millionen Kreditverträge betroffen 

Betroffen sein können alle Verbraucherkreditverträge, insbesondere Autokredit- und Leasingverträge privater Haushalte, die seit 11. Juni 2010 abgeschlossen worden sind.  „In Autokreditverträgen sind teilweise noch heute die vom Europäischen Gerichtshof beanstandeten Formulierungen wiederzufinden“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Bei Verbraucherdarlehen wurde die beanstandete Formulierung in der Regel bis März 2016 verwendet.“ Entspricht die Widerrufsbelehrung nicht den verbraucherfreundlichen Vorgaben des EuGH, können Darlehensnehmer, die zwischen Juni 2010 und März 2016 einen Verbraucherkredit aufgenommen haben, den Widerruf dazu nutzen, vorzeitig aus ihrem Kredit auszusteigen und von den Vorteilen des Darlehensausstiegs zu protieren.

Nutzen Sie jetzt Ihren Widerrufsjoker! 

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger rät betroffenen Kreditnehmern, die Möglichkeit zum Widerruf unbedingt von erfahrenen und darauf spezialisierten Experten überprüfen zu lassen.

Unsere Fachanwaltskanzlei, die bereits zahlreiche Darlehensnehmer bei dem Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen erfolgreich vertreten hat, überprüft auch Ihren Vertrag gerne auf in Betracht kommende Widerrufsmöglichkeiten und unterstützt Sie bei der kurzfristigen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Eine Erstprüfung Ihrer Darlehensverträge durch unser erfahrenes Anwaltsteam erfolgt kostenfrei.

Eine schnelle Kontaktaufnahme mit unseren erfahrenen Fachanwälten ist über die folgende E-Mail-Adresse möglich:

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